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PAR Richtlinien

Seit dem 01.07.2021 durchläuft die systemische Behandlung von Parodontitis eine grundlegende Änderung. Bislang fehlten verankerte Leistungen im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung, mit den neuen Richtlinien zur systemischen Behandlung von Parodontitis (PAR-Richtlinien) ändert sich das nun. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen.

Die neuen Richtlinien setzen auf die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die neuen Klassifikationen parodontaler Erkrankungen. Auf dieser Grundlage kann die Erkrankung mit umfassenden Maßnahmen, welche nach den individuellen Bedürfnissen des Patienten gerichtet sind, behandelt werden. Im Zusammenhang mit der eigentlichen antiinfektiösen Therapie erhalten Sie zudem eine individuelle Mundhygieneunterweisung, welche um ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch ergänzt wird. Die Maßnahmen dienen dazu, den Patienten aktiv in die Therapie einzubinden.

Zudem bekommen die behandelnden Zahnärzte ein wirksames Instrument zur Früherkennung bereitgestellt. Der Parodontale Screening Index wurde als Screeninginstrument an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

Die unterstützende Parodontitistherapie – UPT – ist ein wesentlicher Therapieschritt, um die Ergebnisse der antiinfektiösen Therapie zu sichern, die Patientenmotivation zu fördern und die Mundhygiene zu erhalten. Die Häufigkeit der UPT liegt zwischen ein- und dreimal pro Jahr und ist für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig zu erbringen.

Die neuen Richtlinien ermöglichen eine bessere Aufklärung für Patienten, sowie ein systematisiertes Nachsorgesystem, welches das bestmögliche medizinische Resultat ermöglichen kann.

Da die unterstützende Parodontitistherapie dem dauerhaften Erhalt Ihrer Mundgesundheit dient, gibt es auch finanzielle Vorteile für Sie. Die Nachsorge durch Reinigung und Aufklärung wird innerhalb eines 2-Jahre- Zeitraums je nach Grad A, B oder C zu großen Teilen von der Krankenkasse bezahlt. Informieren Sie sich gerne bei Ihrer Krankenkasse! Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der 09561 – 90 26 4 oder persönlich in der Praxis!