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Neue Verordnung für Ihre Sicherheit

Wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der stetig wachsenden Inzidenzen am 24.11.2021 die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) in Kraft getreten ist. Gemäß § 5 gilt für den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen, damit auch beim Aufsuchen einer Arztpraxis, für Patienten und deren Begleitperson keine 3G- oder 2G-Regel. Post- und Paketdienstleister sowie Handwerker müssen hingegen bei Betreten der Praxis einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.

Weiterhin besteht gemäß § 2 mit einigen Ausnahmen eine Maskenpflicht. Dies gilt für Patienten sowie Begleitpersonen. 

DR. STEFAN WULF & DR. ANDRÉ JACOB